Aktuelle Information

 

22.07.2021 

Heute wurde uns seitens des Gesundheitsamtes ein weiterer positiver Corona-Fall an unserer Schule bestätigt. Diese Person war im ansteckungsrelevanten Zeitraum (19.07. / 20.07.) in der Schule.

Entsprechend der aktuellen Vorgaben und der entsprechenden Umsetzung der damit verbundenen Hygienekonzepte wurde seitens des Gesundheitsamtes für eine Klasse eine Quarantäne bis zum 03.08. ausgesprochen.

 

16.07.2021

Leider wurden uns auch heute seitens des Gesundheitsamtes weitere positive Corona-Fälle an unserer Schule mitgeteilt und bestätigt. Drei weitere Personen wurden mittels PCR-Test positiv auf das Virus getestet. 

Eine weitere Person war im ansteckungsrelevanten Zeitraum (12.07. / 13.07.) in der Schule. Entsprechend der aktuellen Vorgaben und der entsprechenden Umsetzung der damit verbundenen Hygienekonzepte wurde seitens des Gesundheitsamtes für eine Klasse sowie vier Lerngruppen eine Quarantäne bis zum 27.07. ausgesprochen.

 

15.07.2021

Uns wurde seitens des Gesundheitsamtes bestätigt, dass eine weitere Personen aus unserer Schulgemeinschaft positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist.

Entsprechend der aktuellen Vorgaben und der entsprechenden Umsetzung der damit verbundenen Hygienekonzepte wurde für eine Klasse eine Quarantäne bis zum 27.07. ausgesprochen.

13.07.2021

Uns wurde heute seitens des Gesundheitsamtes bestätigt, dass eine Person aus unserer Schulgemeinschaft positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist. Die Person war im ansteckungsrelevanten Zeitraum (09.07.) in der Schule.

Entsprechend der aktuellen Vorgaben und der entsprechenden Umsetzung der damit verbundenen Hygienekonzepte wurde für eine Klasse sowie zwei Lerngruppen eine Quarantäne bis zum 23.07. ausgesprochen. Alle Schüler:innen sowie Lehrkräfte, welche mit der Person im ansteckenden Zeitraum in der Schule Kontakt hatten, wurden von mir soeben vorab per E-Mail informiert und haben zudem per E-Mail von mir ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes erhalten.

 

Uns wurde seitens des Gesundheitsamtes ein weiterer positiver Corona-Fall bestätigt.
Die Person war im ansteckungsrelevanten Zeitraum schon nicht mehr in der Schule, sodass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden.

 

 

07.05.2021

Uns wurde heute seitens des Gesundheitsamtes bestätigt, dass zwei Person aus unserer Schulgemeinschaft mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist. Da alle Hygienemaßnahmen eingehalten worden sind, wurde nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt keine Quarantänemaßnahme angeordnet. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, welche mit der Person im ansteckenden Zeitraum (04.05. & 06.05.) in der Schule Kontakt hatten, wurden von mir per E-Mail informiert und haben zudem per E-Mail ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes erhalten. 


15.04.2021

Das Betreten des Schulgeländes für Besucher und Eltern ist nur mit Anmeldung im Sekretariat (05831 – 26320) und Nachweis eines negativen Corona - Tests erlaubt. Bitte die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands auf dem gesamten Schulgelände beachten.

TESTPFLICHT - Zutrittsverbot für das Schulgelände ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses

  1. Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung.
    Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Bei den Tests muss es sich entweder
    aa) um eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCRTestung), oder
    bb) um einen PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung, der die Anforderungen nach § 1 Abs. 1 Satz 5 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 (BAnz AT 09.03.2021 V 1) erfüllt, handeln.
  2. Abweichend von a) genügt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 53 des Niedersächsischen Schulgesetzes, Personen im Rahmen der Hilfen zu einer Schulbildung nach § 75 und § 112 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) und § 35 a SGB VIII in Verbindung mit § 75 und § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX (Schulbegleitungen) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tagesbildungsstätten neben den in den o.a. Buchst. aa) und bb) aufgezeigten Möglichkeiten auch der Nachweis der zweimaligen Durchführung pro Woche eines Testes zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website
    https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist.

(Quelle: Rundverfügung Nr.15/ 2021)

 

 


 

Leider sind heute mehrere Corona-Fälle mit Personen aus unserer Schulgemeinschaft durch das Gesundheitsamt bestätigt worden:

Eine positiv getestete Person war im infektionsrelevanten Zeitraum schon nicht mehr in der Schule.

Bei einer weiteren positiv getesteten Person wurden nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt keine Quarantänemaßnahmen verhängt. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, welche mit der Person im infektionsrelevanten Zeitraum (23.03. & 25.03.) in der Schule Kontakt hatten, wurden informiert und haben ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes erhalten.

Bei einer weiteren positiv getesteten Person wurde nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt keine Quarantänemaßnahmen verhängt. Alle betroffenen Personen, welche im infektionsrelevanten Zeitraum (24.03.) in der Schule Kontakt hatten, wurden informiert und haben ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes erhalten.

Bei einer weiteren positiv getesteten Person wurde nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt für eine Lerngruppe, welche im infektionsrelevanten Zeitraum (23.03.) in der Schule Kontakt hatte, keine Quarantänemaßnahmen verhängt. Für die Schülerinnen und Schüler einer andere Lerngruppe wurde nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes eine Quarantäne bis zum 07.04. angeordnet. Die betroffenen Personen wurden informiert.

Des Weiteren gibt es nach unserem Kennsnitsstand derzeit zwei Personen aus unserer Schulgemeinschaft, welche sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben könnten, keine Symptome zeigen und derzeit nach einem Schnelltest als „Verdachtsfall“ gelten, der jedoch noch nicht bestätigt worden ist. Diese befinden sich in der weiteren Abklärung, welche bis Mitte der kommenden Woche dauern kann. Alle betroffenen „Kontaktpersonen“ wurden über E-Mail angeschrieben und über diesen aktuellen Zustand informiert – das Gesundheitsamt kann/darf hier erst reagieren, wenn die „Verdachtsfälle“ bestätigt worden sind. Nach einer ersten Einschätzung durch das Gesundheitsamt würde hier auch bei einem bestätigten Testergebnis keine Quarantänemaßnahme verhängt werden. Sobald weitere Ergebnisse vorliegen, werden wir informieren.

(Stand: 27.03.2021)

Uns wurde heute seitens des Gesundheitsamtes bestätigt, dass eine Person aus unserer Schulgemeinschaft positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist.

Da alle Hygienemaßnahmen eingehalten worden sind, wurde nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt keine Quarantänemaßnahme angeordnet. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, welche mit der Person im ansteckenden Zeitraum (10.03.) in der Schule Kontakt hatten, wurden von uns per E-Mail informiert und haben zudem per E-Mail ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes erhalten.

(Stand: 17.03.2021)

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf Grund der derzeitigen Corona-Pandemie sind wir gehalten den Besuch von Eltern/Erziehungsberechtigten sowie weiteren Personen (z.B. Handwerker) möglichst gering zu halten. Sollten Sie dennoch zu uns in die Schule kommen, bitten wir Sie im Vorfeld einen Termin (mit dem Tutoriat/Fachlehrer bzw. dem Sekretariat) per E-Mail bzw. Telefon abzustimmen. Ihre Anwesenheit in der Schule muss dokumentiert werden. Die Corona-bedingte Registrierung können Sie bereits im Vorfeld ausfüllen und dann ausgefüllt bei uns abgeben. Vielen Dank!

Corona Registrierungsvordruck

An den niedersächsischen Schulen besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese ist von den Schülerinnen und Schüler selbst mitzubringen und grundsätzlich auf dem Schulgelände zu tragen. Ausnahmen bestehen im eigenen Unterrichtsraum, auf dem zugewiesenen Bereich in den Pausen sowie beim Mittagessen in der Mensa.

Info zu Schnupfen und weitere Krankheitssymtome

(01.09.2020)